Österreichische Post

The Austrian telecommunication department has triggered a flurry of activity on Akka and I am not sure if their very efficient clerk has any idea what he set into motion. By law an Austrian vessel is to carry a number of equipment that is suitable for the registered sailing area in relation to the distance to land. Akka is registered as 200 nm miles and therefore requires also a VHF radio of the newest technology (DSC) and an EPIRB (Emergency Position Indication Beacon). The guy from the Post was standing last autumn just outside my door and reminded me that I have registered the boat but have not yet registered the required radio equipment! Buying the stuff was the easy part. It did cost quite a lot but now I have to install it.

Mounting the EPIRB was real easy, as it needed only 4 screws.

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But installing the VHF-radio requires a suitable place to install it, the power supply and an antenna at the top of the mast. As I was planning to replace the electrics over the years anyway, the radio has started this project now.

First I need to re-locate the 230V installation as it is right where I want to install the new electrics cupboard. This was my job today. I dismounted everything and re-installed at a slightly better place and more out of the way. Obviously it needs to look nice too, so some Teak-plywood is needed to build a nice front. At the same time I am replacing the ugly sockets with normal ones. Here the status of events so far.

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Here the “Ausrüstungsliste” that Akka requires by law for the Fahrtenbereich 3 (200 nm)

1.

ein Anker mit hoher Haltekraft mit Ankerkette oder mit Vorlaufkette und Ankerleine bzw. -gurt; bei Jachten, deren Länge mehr als 10 m beträgt: zwei Anker, von denen der schwerste ein Anker mit hoher Haltekraft sein muss; die Masse des Ankers mit hoher Haltekraft hat mindestens 7 kg + 0,25 kg/m³ Bruttoraumgehalt zu betragen; die Länge der Ankerketten bzw. -leinen hat mindestens 5 L zu betragen, die Stärke der Ankerketten hat der ÖNORM EN 24565 zu entsprechen;

2.

ausreichend Festmacherleinen, Fender und ein Bootshaken: die Gesamtlänge der Festmacherleinen hat mindestens 5 L zu betragen;

3.

die Installation von Flüssiggasanlagen muss geprüft sein; die Prüfbescheinigung muss an Bord mitgeführt werden;

4.

zwei Handfeuerlöscher entsprechend EN 3:1996 mit einer Mindestfüllmenge von je 2 kg, die an geeigneten Stellen leicht zugänglich und getrennt voneinander angebracht sind, einer von außen zugänglich; mindestens einer für die Brandklassen A, B und C geeignet; bei Jachten über 20 m Länge: eine von außen auslösbare Feuerlöschanlage;

5.

aufblasbare Rettungsflöße entsprechend der Gesamtanzahl der Personen an Bord;

6.

eine Rettungsweste mindestens entsprechend EN ISO 12402 Teil 2 oder 3 mit Signalpfeife, Reflexstreifen und Bergeschlaufe für jede an Bord befindliche Person;

7.

bei Jachten, deren Länge weniger als 10 m beträgt: mindestens ein Rettungsring; bei Jachten, deren Länge mehr als 10 m, jedoch weniger als 20 m beträgt: mindestens zwei Rettungsringe; bei Jachten, deren Länge 20 m oder mehr beträgt: mindestens drei Rettungsringe; ein Rettungsring muss mit wasserdichtem Signallicht, Signalpfeife und 20 m langer Leine ausgestattet sein; Rettungsringe müssen entweder der EN 14144:2003 oder SOLAS (Kapitel III Regel 7.1) entsprechen; anstelle eines Rettungsringes darf auch ein hufeisenförmiger Rettungskragen mit Leine, eine Life-Sling oder ein gleichwertiges Einzelrettungsmittel verwendet werden;

8.

eine mindestens 16 m lange schwimmfähige Wurfleine in der Nähe des Steuerstandes;

9.

ein Sicherheitsgurt (Lifebelt) mit Sicherheitsleine (Lifeline) für jede Person, die an Deck eingesetzt wird, sowie eine ausreichende Zahl von Einhakpunkten bzw. Strecktauen;

10.

eine Erste Hilfe-Ausrüstung gemäß ÖNORM V 5101 – „Erste Hilfe-Verbandzeug für mehrspurige Kraftfahrzeuge – Anforderungen, Prüfungen, Normkennzeichnung“;

11.

ein fest montierter beleuchtbarer kompensierter Steuerkompass mit Deviationstabelle und ein zweiter Kompass, der zum Peilen geeignet ist;

12.

ein Funknavigationsgerät;

13.

Navigationsmittel (Kartendreiecke, Kartenzirkel, berichtigte Seekarten, Seehandbücher);

14.

ein Log oder ein Speedometer;

15.

ein Handlot oder ein Echolot;

16.

ein Fernglas;

17.

eine Borduhr, ein Barometer und ein Thermometer;

18.

ein Rundfunkgerät zum Abhören von örtlichen Wetternachrichten oder ein NAVTEX-Empfänger;

19.

ein UKW-Sprechfunkgerät mit DSC-Controller;

20.

eine Grenz-/Kurzwellen-Sprechfunk-Anlage mit DSC-Controller oder eine INMARSAT B-Anlage oder INMARSAT C-Anlage oder ein Satellitentelefon, das im befahrenen Seegebiet erreichbar ist;

21.

eine wasserdichte Signallampe;

22.

ein Signalhorn;

23.

Notsignale:

4 Rote Fallschirmsignale

4 Rote Handfackeln

4 Weiße Handfackeln

1 Signalgeber oder Signalpistole, jeweils mit Signalmunition

24.

eine Boje mit Markierungsstange, automatischem Nachtlicht und einer 8 m langen schwimmfähigen Leine;

25.

eine EPIRB (Emergency Position Indicating Radio Beacon);

26.

ein so hoch wie möglich angebrachter Radarreflektor oder Radartransponder;

27.

ein Abdruck des Übereinkommens von 1972 über die internationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See samt Anlagen,BGBl. Nr. 529/1977 (Seestraßenordnung – COLREG);

28.

genügend Werkzeug zur Freilegung eines Lecks sowie Material zum Abdichten eines Lecks;

29.

auf Segeljachten: ein Schneideapparat für Wanten und Stage.

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